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bekannter Versender

Startvorbereitungen

Alle weltweit versendeten Luftfrachten müssen gegen unbefugte Zugriffe Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Hierbei nimmt der Reglementierten Beauftragten (RB) eine entscheidende Rolle ein.

Bis zum 28.04.2010 wurden die bekannten Versender vom Reglementierten Beauftragten anerkannt. Diese Verfahren wurde unter Berücksichtigung der EG-Verordnungen 300/2008, 272/2009 und 185/2010 grundlegend verändert. Ab sofort ist für den bekannten Versender (bV) eine behördliche Zulassung erforderlich. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist hierfür maßgeblich.

Der Status bV versetzt Unternehmen in die Lage, sichere Lieferketten abzubilden und weitere Kontrollmaßnahmen wie Röntgen an den Flughäfen können vermieden werden. Das führt zu großen Kosteneinsparpotentialen und Zeitgewinn. Gerade im Ersatzteilgeschäft ist dies ein immenser Vorteil! Eine Kosten-Nutzen-Analyse gibt Aufschluss darüber, ob sich für den Verlader eine Zertifizierung als "behördlich anerkannter bekannter Versender" rechnet.

Die vom LBA vorgegebene Vorgehensweise stellt sich wie folgt dar:

  1. Einreichen eines formlosen schrifltichen Antrages unter Angabe der Luftfracht versendenden Betriebsstätte und vorhandener AEO-Zertifizierung sowie bislang abgegebener bV-Erklärungen. Die Adresse lautet: Luftfahrt-Bundesamt, Referat B 6, Frau Sarah Grund, 38144 Braunschweig.
  2. Einreichen einer unterschriebenen "Verpflichtungserklärung für bekannte Versender" als Scan per Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit der Bitte um Übermittlung eines Musters für das "Sicherheitsprogramm bekannter Versender".
  3. Erstellung der Sicherheitsprogrammes unter Einhaltung aller Anforderungen. Vom LBA stehen weiterführende Hinweise zur Verfügung, wobei weiterhin noch keine Aussage zu Schulungsinhalten und -umfang des Personals getroffen wurden.

Die CB Logistik & Service GmbH ist vom LBA als RB zugelassen. Wir verfügen über eine LBA-Ausbilderbescheinigung für Sicherheitspersonal beim Reglementierten Beauftragten und bekannten Versender (Luftfrachtsicherheitsbeauftragter, Niederlassungsbeauftragter) und schulen ebenfalls Betriebspersonal, u.a. bei Transportunternehmen.

Wir beraten und begleiten Sie gerne auf dem Weg zum "behördlich anerkannten bekannter Versender".