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Alle weltweit versendeten Luftfrachten müssen gegen unbefugte Zugriffe
Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an
Fluggesellschaften übergeben werden. Hierbei nimmt der Reglementierten Beauftragten (RB) eine entscheidende Rolle ein. Bis
zum 28.04.2010 wurden die bekannten Versender vom Reglementierten
Beauftragten anerkannt. Diese Verfahren wurde unter Berücksichtigung
der EG-Verordnungen 300/2008, 272/2009 und 185/2010 grundlegend
verändert. Ab sofort ist für den bekannten Versender (bV) eine
behördliche Zulassung erforderlich. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in
Braunschweig ist hierfür maßgeblich. Der Status bV versetzt
Unternehmen in die Lage, sichere Lieferketten abzubilden und weitere
Kontrollmaßnahmen wie Röntgen an den Flughäfen können vermieden werden.
Das führt zu großen Kosteneinsparpotentialen und Zeitgewinn. Gerade im Ersatzteilgeschäft ist dies ein immenser Vorteil! Eine
Kosten-Nutzen-Analyse gibt Aufschluss darüber, ob sich für den Verlader
eine Zertifizierung als "behördlich anerkannter bekannter Versender"
rechnet. Die vom LBA vorgegebene Vorgehensweise stellt sich wie folgt dar: - Einreichen
eines formlosen schrifltichen Antrages unter Angabe der Luftfracht
versendenden Betriebsstätte und vorhandener AEO-Zertifizierung sowie
bislang abgegebener bV-Erklärungen. Die Adresse lautet:
Luftfahrt-Bundesamt, Referat B 6, Frau Sarah Grund, 38144 Braunschweig.
- Einreichen
einer unterschriebenen "Verpflichtungserklärung für bekannte Versender"
als Scan per Email an
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mit der Bitte um
Übermittlung eines Musters für das "Sicherheitsprogramm bekannter
Versender".
- Erstellung der Sicherheitsprogrammes unter
Einhaltung aller Anforderungen. Vom LBA stehen weiterführende Hinweise
zur Verfügung, wobei weiterhin noch keine Aussage zu Schulungsinhalten
und -umfang des Personals getroffen wurden.
Die CB Logistik & Service GmbH ist vom LBA als RB zugelassen. Wir verfügen über eine
LBA-Ausbilderbescheinigung für Sicherheitspersonal beim Reglementierten
Beauftragten und bekannten Versender
(Luftfrachtsicherheitsbeauftragter, Niederlassungsbeauftragter) und
schulen ebenfalls Betriebspersonal, u.a. bei Transportunternehmen. Wir
beraten und begleiten Sie gerne auf dem Weg zum "behördlich anerkannten
bekannter Versender".
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